Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 01. Januar 2018 für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen eine neue Verordnung (EU 167/2013) gültig wird. Deren Inkrafttreten hat zur Folge, dass sämtliche Zugmaschinen unabhängig von der Abgasstufe bis zum 31. Dezember 2017 zugelassen werden müssen. Dies gilt auch für Maschinen, die per Ausnahmegenehmigung eine Verlängerung der Zulassungsfrist durch das Kraftfahrtbundesamt erhalten haben.
Bitte beachten Sie: Eine Zulassung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich.
Wir bitten Sie diese Änderung zu beachten. Bei nicht zugelassenen Maschinen muss bei der späteren Weitervermarktung als Gebrauchtmaschine mit erheblichen Wertverlust gerechnet werden.